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Platz- und Benutzungsordnung (Stand: April 2025)

Freiluft Atelier - Wirkungsstätte für natürliche Entwicklung

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Ordnung ist verbindlich für alle Besuchenden des Freiluft Ateliers und regelt Nutzungsbedingungen, Haftung und Verhaltenspflichten. Mit dem Betreten des Geländes wird diese Ordnung anerkannt.

 

2. Philosophie und Nutzungskonzept

 

Das Freiluft Atelier fungiert als Kunst- und Lernort, der die Beziehung zwischen Mensch und Natur durch partizipative, permakulturelle Aktionskunst fördert. Alle Besuchenden werden zu Akteur:innen einer „sozialen Skulptur“ (inspiriert von Joseph Beuys) und erklären sich bereit, sich während des Aufenthalts im Rahmen dieser begeh- und erlebbaren sowie interaktiv-improvisierten Kunstinstallation der „Kunst des natürlichen Lebens“ zu widmen.

 

3. Zugangsregelungen

  • Buchbarer Aufenthalt: Auszeit, Veranstaltungen, Kombiangebote, Workshops, Retreats, Führungen, Feste oder Einzeltermine nur nach individueller, vorheriger Vereinbarung (Email/Telefon)
  • Spontanbesuche: Besichtigung nur möglich, wenn am Eingang explizit ausgewiesen (siehe Hinweis "Freiluft-Wanderstab") oder nach Absprache mit den Gründern Daniel Omlor/Jaqueline Lutz vor Ort
  • Ausnahmen: Hausrecht liegt stets bei den Gründern oder deren Beauftragten
  • Kinder unter 16 Jahren haben nur in Begleitung aufsichtsberechtigter Erwachsener Zutritt

4. Haftungsausschluss & Sicherheitshinweise

  • Eigenverantwortung: Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das 3500m² Gelände mit all seinen Erlebnis- und Aktionsräumen (z.B. Tiny Haus, Natur-Badeteich, Bau[m]wagen, Jurte, Wilde Waldgartenküche, Perma´s Kulturwohnzimmer, Tswischenebene, Baumbank, Hainbuchenhöhlenhain, Hängematten usw.) ist kein konventioneller Freizeitpark, sondern ein naturnaher Kunst- und Experimentierraum mit bewusst rudimentärer Gestaltung, welche sich an natürlichen Gegebenheiten orientiert.

  • Deshalb können sie den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen oft nicht gerecht werden. Dies gilt es bei dem Betreten zu berücksichtigen. Auf eine erhöhte Unfallgefahr wird ausdrücklich hingewiesen.

Gefahrenquellen:

  • Unebene Bodenverhältnisse und Wege, unzureichende Lichtverhältnisse, ungesicherte Treppen, niedrige Türhöhen, nicht eingezäunter Teich uvm.
  • Altlasten (z. B. Schrott, Scherben) – Barfußlaufen auf eigene Gefahr.
  • Nutz- und Wildpflanzen können giftig sein. Berührung/Verzehr ist verboten.
  • Haftungsausschluss: Für Schäden oder Verletzungen wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.

5. Verhaltensregeln

  • “Kultivieren statt Konsumieren”:
  • Keine (E-)Zigaretten, kein Alkohol auf dem gesamten Atelier-Gelände.
  • Keine umweltbelastenden Chemikalien und synthetische Duftstoffe: Nur 100 % biologisch abbaubare Pflegeprodukte (bei mehrtägigen Aufenthalten)
  • Bitte unterstützt uns bei der Müllvermeidung: Kein/kaum Verpackungsmüll, Speisen und Getränke in wiederverwertbaren Behältnissen, Glasmüll & Pfand selbst entsorgen.
  • Ein Ort der Stille: Keine laute Musik, Nachtruhe ab 22 Uhr
  • Pflanzen dürfen nicht eigenständig geerntet oder beschädigt werden.
  • Tiere: Hunde nur an der Leine nach Absprache; In den Aktionsräumen “Tiny Haus”, “Bau[m]wagen” und “Perma´s Kulturwohnzimmer” ist der Zutritt mit Hunden nicht gestattet. Hinterlassenschaften sind zu entsorgen. 
  • Medien (Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen):
  • Private Aufnahmen erlaubt.
  • Kommerzielle/wissenschaftliche Aufnahmen nach Abstimmung.
  • Urheberrecht ist zu beachten.

6. Hausrecht & Konsequenzen

 

Anweisungen der Gründer:innen Daniel Omlor und Jaqueline Lutz oder ihrer Vertreter:innen sind bindend.

Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann Hausverbot erteilt werden.

 

7. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.